Die Einnahmen-Ausgaben Rechnung ist ein vereinfachtes Buchführungssystem,
das sich auf die Aufzeichnung von Zahlungsvorgängen beschränkt.
Ich übernehmen für Sie:
Sortierung der Belege
Kontrolle der korrekten Rechnungsausstellung
Verbuchung der Belege, Erstellung und Meldungen der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Verwaltung des Mahnwesens
Erstellen von laufenden Saldenlisten
Kalkulationen
Abschlussarbeiten
Vertretung vor Abgabenbehörden (z.B. im Rahmen von Steuerprüfungen)
Unterstützung bei Bankverhandlungen
Alle Geschäftsfälle, die sich in Zahlungswerten ausdrücken lassen, werden sachlich und zeitlich geordnet erfasst. Am Ende eines Wirtschaftsjahres werden die Konten abgeschlossen und eine Bilanz (Vermögen und Schulden) sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt.
Wir übernehmen für Sie:
Bilanzerstellung inkl. Gewinn- und Verlustrechnung (gemäß §2 BiBuG)
sämtliche Meldungen an das Finanzamt wie monatliche UVA, ZM, usw.
Kontrolle der Aus- u. Eingangsrechnungen, Kontenpflege
Verwaltung der OP Listen (offene Posten Listen) von Kunden und Lieferanten
Führen des Mahnwesens (Zahlungserinnerungen, Mahnungen)
Erstellen laufender Saldenlisten u. Quartalsberichte
Kurzfristige Erfolgsrechnung mit Vorjahresvergleich
Monats-, Quartals- u. Jahresabschlussarbeiten
Anlagegüter sind Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind dem Betrieb dauernd zu dienen.
Wir übernehmen für Sie:
Erfassung von Zu- und Abgängen im Anlagenverzeichnis
Prüfung etwaiger steuerlicher Investitionsbegünstigungen
Unterstützung und Beratung bei möglichen Investitionen
Der Jahresabschluss dient zur Ermittlung Ihres Einkommens aus allen Einkunftsarten. Bei einem persönlichen Jahresabschlussgespräch erläutern wir den erstellten Abschluss und stehen ihnen für Fragen zur Verfügung.
Die GmbH unterliegt den unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und muss daher einen Jahresabschluss inklusive Bilanz sowie Gewinn- u. Verlustrechnung erstellen, welcher auch beim Firmenbuchgericht einzureichen ist. Diese Tätigkeiten übernehmen wir gerne für kleinste und kleine GmbHs (Größenmerkmale lt. § 221 UGB neu: Umsatzerlöse bis 10 Mio EUR, Bilanzsumme bis 5 Mio EUR, Arbeitnehmer 10-50).
Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie legal Steuern und somit Geld sparen können!
Wir beraten Sie gerne in allen Belangen zum Thema Arbeitnehmerveranlagung und den damit in Zusammenhang stehenden Werbungskosten, Sonderausgaben sowie außergewöhnlichen Belastungen.
Auf Wunsch führen wir die Arbeitnehmerveranlagung auch für Sie durch.
Verzichten Sie nicht auf „geschenktes“ Geld, das Ihnen der Staat zurückgibt!
Eine Unternehmensgründung muss gut vorbereitet sein.
* Welche Gewerbeberechtigung brauchen Sie?
* Brauchen Sie eine Betriebsanlagengenehmigung?
* Welche Rechtsform ist für Sie die richtige?
* Wie viel Sozialversicherung müssen Sie bezahlen?
* Welche Steuern leisten Sie später als Unternehmer?
* Wo erhalte ich meinen Gewerbeschein?
* Was ist ein Businessplan?
Gerne helfe ich Ihnen bei der Beantwortung all dieser Fragen
und zeigen Ihnen auf, welche steuerlichen Begünstigungen und Fördermöglichkeiten für Sie als Jungunternehmer konkret in Frage kommen.
Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist das Planen, Budgetieren und Kalkulieren von zukünftigen geschäftlichen Ereignissen ein wesentlicher Erfolgsfaktor.
Wir helfen Ihnen gerne, eine maßgeschneiderte Planung in einfacher und verständlicher Form in Ihrem Unternehmen einzurichten. Die Aktualisierung der Daten könne Sie danach selbst einfach und regelmäßig durchführen und damit Ihr Unternehmen in eine sichere Zukunft steuern!
Zu den am häufigsten verwendeten Instrumenten zählen Finanzplan oder Liquiditätsplanung. Oftmals werden derlei Pläne von der eigenen Hausbank oder potentiellen Geldgebern verlangt. Langjährige Erfahrung im Operatives Controlling lassen uns auf ein breites Erfahrungsspektrum zurückgreifen, welches wir gerne für Sie nutzen. Gerne erstellen wir gemeinsam mit Ihnen entsprechende Pläne!
Wir kennen die Sorgen und Nöte der kleinen und mittleren Unternehmen wenn es um Mittelbeschaffung für geplante Neuanschaffungen und Investitionen geht. Oftmals ist dies mit sehr großen Hürden verbunden. Die EU Vorgaben BASEL II + III erschweren zudem jedem Unternehmer die Kreditfinanzierung. Diese Entwicklung widerspricht der Tatsache, dass KMU´s (Klein- u. Mittelbetriebe) den entscheidendsten Wirtschaftsfaktor Österreichs darstellen. Betriebswirtschaftliche Hilfen, wie z.B. "A-B-C-Analyse" oder SWOT-Analyse sind klassischen Finanzinstrumente, die als solide Entscheidungshilfe für eine "go" oder "no-go" Entscheidung zum Einsatz kommen, um Ihre Investitionspläne schon im Vorfeld auf Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
Gerne erstellen wir für Ihr Unternehmen die geeignete Analyse!
* An- und Abmeldung von Dienstnehmern bei der entsprechenden Gebietskrankenkasse
* laufende Abrechnung von Dienstnehmern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
* (Kollektivvertrag, Sonderzahlungen, Zulagen, Prämien, usw.) - sowohl Arbeiter als auch Angestellte
* Hilfestellung bei der Einstufung (Anrechnung Vordienstzeiten, Verwendungsgruppe, usw.)
* Fachauskunft über Fragen in Zusammenhang mit Urlaubsanspruch, Urlaubsersatzleistungen, etc.
* Ermittlung der laufenden lohnabhängigen Abgaben an Sozialversicherungsträger, Gemeinde und Finanzamt sowie Meldung der Lohnnebenkosten an das zuständige Finanzamt
* Bereitstellung von Dienstzettel u. monatlicher Abrechnung je Dienstnehmer
* Bereitstellung eines Berichtes zur Information über die laufenden Kosten je Mitarbeiter