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Was kostet eine laufende Buchhaltung in Österreich?

Wissen & Ratgeber

Für die laufende Buchhaltung gibt es keinen für alle Unternehmen passenden Preis. Entscheidend sind die Zahl und Qualität der Belege, die Komplexität der Geschäftsvorfälle und der vereinbarte Leistungsumfang. Vergleichen Sie daher nicht nur einen Monatsbetrag, sondern auch enthaltene Auswertungen, Zusatzarbeiten und Abrechnungsbedingungen. Das Erstgespräch bei EREN Bilanzbuchhaltungskanzlei e.U. ist kostenlos; das Honorar für die weitere Betreuung wird gesondert vereinbart.

Belegmenge: Was tatsächlich bearbeitet werden muss

Dieser Vergleich richtet sich an Selbständige und kleine sowie mittlere Unternehmen in Österreich. Eine erste Orientierung liefert die monatliche Anzahl Ihrer Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Dazu kommen Bankbewegungen, Kassenaufzeichnungen sowie Abrechnungen von Kartenzahlungen oder Online-Zahlungsdiensten. Eine einzige Sammelabrechnung kann zahlreiche Einzeltransaktionen und Gebühren enthalten. Die reine Zahl der hochgeladenen Dateien beschreibt den Aufwand deshalb nicht zuverlässig. Legen Sie möglichst einen repräsentativen Monat zugrunde und weisen Sie auf saisonale Spitzen hin.

Vollständige, gut lesbare und nachvollziehbar zugeordnete Unterlagen erleichtern die Bearbeitung. Fehlende Rechnungen, doppelt eingereichte Dateien oder nicht erklärte private Zahlungen führen hingegen zu Rückfragen. Klären Sie im Angebot, ob Belegsortierung und Nachforderungen enthalten sind oder gesondert abgerechnet werden. Geringere Belegzahlen bedeuten nicht automatisch geringere Kosten, wenn die einzelnen Geschäftsvorfälle besonders aufwendig sind.

Komplexität: Nicht jeder Umsatz verursacht denselben Aufwand

Ein Betrieb mit wenigen inländischen Rechnungen hat andere Anforderungen als ein Unternehmen mit Fremdwährungen, mehreren Bankkonten, Warenlager oder grenzüberschreitenden Leistungen. Auch die Abgrenzung von privaten und betrieblichen Ausgaben kann zusätzliche Arbeit auslösen. Für einen sinnvollen Vergleich sollten alle angefragten Anbieter dieselben Informationen erhalten. Beschreiben Sie das Geschäftsmodell, die Zahlungswege und besondere Vorgänge, statt ausschließlich Ihren Jahresumsatz zu nennen.

Leistungsumfang und Zusatzarbeiten getrennt vergleichen

Laufende Buchungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen und die Bearbeitung vereinbarter Umsatzsteuerthemen sind voneinander zu unterscheiden. Personalverrechnung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschlussarbeiten und die Aufarbeitung vergangener Monate können eigene Aufträge darstellen. Fragen Sie ausdrücklich, welche Leistungen ein monatliches Honorar abdeckt und welche nicht. Eine günstige Grundpauschale lässt sich nur bewerten, wenn die Bedingungen für Zusatzarbeiten bekannt sind. Klären Sie außerdem, ob Beträge netto oder inklusive Umsatzsteuer angegeben werden.

Die Unterstützung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Berufsberechtigung und des konkreten Auftrags. Eine laufende Buchhaltungsvereinbarung ist keine pauschale Zusage für alle Steuererklärungen, Rechtsmittel oder Rechtsberatung. Für darüber hinausgehende Aufgaben muss die zuständige, entsprechend befugte Berufsgruppe geklärt werden. Das verhindert, dass wichtige Arbeiten zwischen mehreren Beteiligten offenbleiben.

Ein nachvollziehbares Angebot vorbereiten

Fiktives Vergleichsbeispiel ohne Preisannahmen: Betrieb A stellt geordnete Rechnungen und ein einziges Bankkonto bereit. Betrieb B hat dieselbe Rechnungsanzahl, aber mehrere Zahlungsanbieter, Fremdwährungen und nachzubuchende Vormonate. Ein identisches Monatsangebot wäre daraus nicht abzuleiten. Erstellen Sie stattdessen ein kurzes Leistungsprofil und lassen Sie die Preisgrundlage schriftlich erläutern: Pauschale, zeitabhängige Abrechnung oder eine andere vereinbarte Methode. Fragen Sie auch nach Mindestumfang, Anpassungen bei wachsender Belegmenge und Kündigungsbedingungen.

EREN arbeitet mit BMD. Daraus folgt noch keine zugesagte Schnittstelle zu Ihrer bisherigen Software und kein bestimmter Uploadprozess. Besprechen Sie den geeigneten Datenweg im Erstgespräch und senden Sie über eine allgemeine Kontaktanfrage keine vertraulichen Steuer- oder Lohnunterlagen. Sie erreichen die Kanzlei Montag bis Freitag von 09:00 bis 19:00 Uhr; Samstag und Sonntag ist geschlossen. Für das kostenlose Erstgespräch können Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin anfragen.

Ihre Checkliste für das Angebot

  • Repräsentativer Monat: Rechnungen, Bankkonten und Zahlungsanbieter notieren.
  • Offene Monate, fehlende Belege und saisonale Spitzen offenlegen.
  • Monatliche Leistungen und separate Jahresarbeiten einzeln festhalten.
  • Preisgrundlage, Umsatzsteuer und Zuschläge schriftlich klären.
  • Zuständigkeiten, Datenübergabe und Vertragsbedingungen vereinbaren.

Quellen

Fach- und Quellenprüfung: 2026-11-07 · Yasemin Eren. Abschluss der Prüfung vom Inhaber bestätigt.

Allgemeine Information für Österreich. Die konkrete Behandlung hängt vom Sachverhalt und vom maßgeblichen Rechtsstand ab.

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